-
Lernen
-
-
Zertifikate
-
Bibliotheken
- Instituto Cervantes
- A-ustria
- Viena
- Zertifikate
- DELE-Prüfungszentrum sein
DELE-Prüfungszentrum sein
Anforderungen
Prüfungszentrum in Österreich werden
Wie wird eine Institution zum DELE-Prüfungsort
Das jeweilige Zentrum hat über eine/n Beauftragte*n für alle im Rahmen der Durchführung der Prüfungen notwendigen akademischen und administrativen Tätigkeiten und Prozesse zu verfügen. Da die gesamten für alle Prozesse nötigen Unterlagen in spanischer Sprache verfasst sind, ist es unbedingt notwendig, dass diese Person Spanisch als Muttersprache hat.
Das jeweilige Zentrum muss über geeignete administrative Ressourcen verfügen, um Anträge auf Einschreibung von Seiten der Kandidat*innen entgegenzunehmen, wobei diese Tätigkeit vom Sekretariat des Zentrums zu betreuen ist, oder dieser Service speziell für die Einschreibperiode zur Verfügung gestellt wird. Vor und nach dem jeweiligen Prüfungstermin hat die beauftragte Person mit eingeschriebenen Personen direkten oder schriftlichen Kontakt zu halten, um diese über die Prüfungstermine und -zeiten zu informieren und bei positiver Absolvierung die entsprechende Bescheinigung zukommen zu lassen.
Das jeweilige Zentrum muss über ausreichend Platz zur Durchführung der Zertifikatsprüfungen verfügen, wobei zu beachten ist, dass alle Kandidat*innen mindestens einen Quadratmeter zur Verfügung haben müssen.
- Ausrüstung zur Audiowiedergabe (CD).
- Alle Prüfungsräume müssen mit CD-Abspielgeräten ausgestattet sein.
Die jeweiligen Zentren müssen über Computer, Festnetzanschluss, Fax, Internetanschluss sowie E-Mail verfügen.
Der Prüfungsort übernimmt folgende Verpflichtungen:
Der Prüfungsort übernimmt folgende Verpflichtungen:
- Das Prüfungszentrum hat die Uhrzeiten und Termine bekanntzugeben, zu denen Interessierte allgemeine Informationen zu den Prüfungen einholen können, die Einschreibung im Rahmen der festgelegten Einschreibfrist vornehmen und didaktische Unterstützung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist Verwaltungs- und Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen.
- Der/Die Beauftragte des Prüfungsortes hat mit dem/der ihm/ihr zugewiesenen Koordinator*in in Kontakt zu sein und diesem innerhalb der vorgesehenen Fristen die administrativen und gebührenrelevanten Dokumente zu versenden, wie es in den Anweisungen für die Prüfungsorte angegeben ist. Diese enthalten einen Kalender mit allen Terminen zum gesamten Prozedere.
- Prüfungsorte müssen mit eingeschriebenen Kandidat*innen vor und nach Ablegung der Prüfung den Kontakt gewährleisten.
- Der/Die Beauftragte des Prüfungsortes hat die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen um sicherzustellen, dass das Prüfungsmaterial bis zum Prüfungstermin sicher unter Verschluss ist und nicht von anderen Personen manipuliert oder eingesehen werden kann.
- Der Prüfungort hat für die Erstellung der notwendigen Unterlagen Sorge zu tragen (Datenblatt mit persönlichen Daten...).
Antragsformular (PDF. auf Spanisch, 102 Kb)